Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Sämtliche Angebote sind freibleibend.
Jedem Vertrag liegen nur unsere Liefer- und Zahlugsbedingungen zugrunde. Diese gelten mit Erteilung der Bestellung als vom Käufer rechtsverbindlich anerkannt. Einkaufs- und Zahlungsbedingungen unserer Abnehmer, die von unseren Bedingungen ganz oder teilweise abweichen, sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von unseren Bedingungen müssen von uns schriftlich anerkannt werden. Für geringfügige Abweichungen in der Größe, Stärke, Stoffbeschaffenheit und dgl. haftet der Verkäufer nicht. Über- bzw. Unterlieferungen von mengenmäßig 10 % sind als geringfügig zu bezeichnen und zulässig.
Für Verbrauchergeschäfte gilt: Bei Haustürgeschäften besteht für den Käufer die Möglichkeit, binnen einer Woche ab Vertragsabschluss vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen und innerhalb der Frist zur Post gegeben werden. Ein Rücktritt wegen Änderung maßgeblicher Umstände nach § 3a KSchG findet nicht statt.

2. Lieferzeiten

Lieferzeiten sind ohne Gewähr.
Liefererschwerungen infolge höherer Gewalt oder sonstiger von uns nicht verschuldeten Umständen, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Rohstoffen, Arbeitermangel, behördliche Maßnahmen und dgl. entbinden uns von jeder Vertragspflicht. Insbesondere sind wir in solchen Fällen berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche können aus diesen Gründen gegen uns nicht geltend gemacht werden. Über Ware, die unfakturiert länger als vier Wochen bei uns lagert, können wir frei verfügen. Bestellungen auf Abruf müssen innerhalb von zwei Monaten abgenommen sein. Zwischen Abruf und gewünschtem Versandtermin muss jeweils eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen liegen.

3. Versand

Der Versand der Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, geht die Gefahr mit dem Versand auf den Käufer über. Bei Lieferung frei Empfangsort hat der Empfänger bei der Entladung mitzuhelfen bzw. Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen. Die Entladung erfolgt nur ebenerdig.

4. Preise

Die vereinbarten Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart ist, ab Lieferwerk bzw. ab Versandort, unverpackt, auf Lastzug oder Waggons verladen. Falls eine Verteuerung der Ware vom Vertragsabschluss bis zum Tag der Lieferung durch Erhöhung der Rohstoff-, Lohn- oder Versandkosten eintritt, behalten wir uns vor, diese Mehrkosten zu berechnen.

5. Zahlungsbedingungen

Wenn nicht anders vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum frei Zahlstelle in bar ohne Abzug fällig. Vom Fälligkeitstage ab schuldet der Käufer Zinsen in Höhe der von den Banken in Rechnung gestellten Debetzinsen und Provisionen. Skonto wird nur gewährt und Wechsel werden nur in Zahlung genommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Kundenwechsel und Eigenakzepte müssen ordnungsgemäß verstempelt sein.Sie werden nur unter Vorbehalt der Diskontierungsmöglichkeit gegen Vergütung der Diskontspesen angenommen. Für rechtzeitige Vorlage und Protestaufnahme der Wechsel übernehmen wir keine Gewähr. Wechsel und Schecks gelten nicht an Zahlungsstatt gegeben, bevor sie eingelöst sind. Alle Zahlungen werden stets zuerst für die ältesten Rechnungen verwendet. Ein Skonto-Abzug
auf neue Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere fällige Rechnungen noch unbeglichen sind. Jede Teillieferung gilt als selbstständige Lieferung und wird ohne Rücksicht auf den noch zu liefernden Rest des Abschlusses zur Zahlung fällig. Ein Zahlungsverzug tritt bei Zielüberschreitung ohne Mahnung ein. Bei Zahlungsverzug kommen alle etwa bewilligten Rabatte, Skonti, Fracht- und sonstigen Vergünstigungen in Wegfall, und es kann unabhängig von anders vereinbarten Zahlungsbedingungen sofortige Barzahlung aller Forderungen verlangt werden. Ferner können wir vorbehaltlich sonstige Rechte von allen mit dem Käufer laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo, bezahlt hat. Sie ist von der übrigen Ware des Empfängers getrennt zu lagern und gegen Feuer, Diebstahl und Verderb ausreichend zu sichern und zu versichern. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen an Dritte ist unzulässig. Der Käufer hat uns Pfändungen oder Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sofort durch Einschreibebrief, in Eilfällen telefonisch, mitzuteilen. Wurde die Ware seitens des Käufers be- oder verarbeitet, so erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auch auf die neue Sache. Bei der Verarbeitung oder Vermischung mit fremden Sachen, erwerben wir Miteigentum. Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
im Versicherungsfall oder aus sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Käufer sicherheitshalber an uns ab und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Ist die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Materialien verarbeitet, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung für die neuen Gegenstände nur in Höhe des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware.

7. Mängelhaftung

Mängelrüge hat spätestens innerhalb von fünf Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort und vor deren Verarbeitung schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten Mängel zu erfolgen. Sie hat auf die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen keinen Einfluss. Die Untersuchungspflicht erstreckt sich auf die gesamte Lieferung. Bei nachweisbar berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Verkäufer nur das Recht der Minderung des Kaufpreises im Einvernehmen mit dem Verkäufer zu. Der Anspruch auf Wandlung oder Schadenersatz ist ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die während oder nach der Weiterverarbeitung der Ware entstehen. Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängel ist der Verkäufer lediglich verpflichtet, die Ware umzutauschen, falls dies nicht möglich ist, sie zurückzunehmen und den
Kaufpreis zu erstatten. Voraussetzung ist, dass die Ware sich noch im gleichen Zustand wie bei der Lieferung befindet.

8. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird für beide Teile die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Braunau am Inn oder des Landesgerichtes Ried im Innkreis vereinbart, je nach sachlicher Kompetenz. Es steht uns frei, ein Fachschiedsgericht anzurufen.

9. Verlege- und Pflegeanleitungen des Herstellers

Die Verlege- und Pflegeanleitungen des Herstellers, welche der gekauften Ware vom Hersteller beigefügt wurden, sind unbedingt einzuhalten. Seitens des Verkäufers wird keinerlei Haftung für solche Schäden übernommen, welche aus einer Missachtung dieser Anleitungen entstehen. Sollten diese Anleitungen nicht der Ware beiliegen, ist der Käufer verpflichtet, sie unverzüglich beim Verkäufer anzufordern. Sie werden kostenfrei vom Verkäufer besorgt und an den Käufer ausgefolgt. Für eine daraus allenfalls entstehende zeitliche Verzögerung haftet der Verkäufer nicht.
Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware gemacht werden. Umtausch nur gegen Vergütung der Mehrkosten möglich. Rücklieferungen werden zu 70 % des Wertes gutgeschrieben. Die oben genannten Preise sind rein netto + gesetzl. MWSt. zahlbar innerhalb 30 Tagen netto Kasse. Gerichtssand ist ausdrücklich für Ansprüche auf dem Wege des Mahnverfahrens das Bezirksgericht Braunau am Inn.